Einbauküche Lieferung verspätet? Rechtliche Schritte im Kaufrecht & Verzugsschaden geltend machen
- Roland Kirsten
- 19. Jan. 2022
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 6. Feb.
Kommt die bestellte Einbauküche zu spät, ist ein Streit mit Küchenlieferanten häufig vorprogrammiert. Wenn die Lieferung der Einbauküche verspätet ist, können rechtliche Schritte im Kaufrecht eingeleitet werden, um einen Verzugsschaden geltend zu machen.

Hier lesen Sie, wie Sie Ärger vermeiden und was Sie im Fall der Fälle tun können.
Ein Streit mit dem Küchenlieferanten kann viele Gründe haben. Häufig sind es Verspätungen bei der Lieferung. Dabei klang das bei Auftragserteilung meistens ganz anders. Die Lieferzeit soll nur wenige Wochen betragen. Ist der Auftrag dann unterschrieben, fangen die (Termin-)Probleme meistens an.
Die Küche wird zu spät geliefert - nicht voll bezahlen!
Zum Beispiel entsteht häufig Streit darüber, wann genau die neue Küche stehen soll. Darum empfiehlt es sich, stets Terminabsprachen schriftlich zu vereinbaren. So kommt es nicht zu Missverständnissen und Sie haben etwas in der Hand, was Ihnen im Streitfall die Argumentation wesentlich erleichtert.
Vorsicht: Die in den Bestellungen genannten Termine werden häufig im sogenannten Kleingedruckten abgeschwächt oder gar als unverbindlich bezeichnet. Deshalb ist die Empfehlung, diesem Punkt bei den Verhandlungen immer eine hohe Aufmerksamkeit zu widmen.
Wichtig auch hier: Treffen Sie vor der Auftragserteilung Absprachen – am besten schriftlich. So vermeiden Sie Streit im Nachhinein.
Deshalb: Lassen Sie sich die genannten Termine bestätigen. Sie können auch selbst aktiv werden. Nach dem Gespräch schicken Sie eine Mail mit den für Sie wesentlichen Absprachepunkten an den Küchenlieferanten. Dann haben Sie später etwas in der Hand!
Kommt die Küche nicht zum vereinbarten Termin, müssen Sie aktiv werden: Setzen Sie schriftlich eine angemessene Nachfrist. Und drohen Sie mit einem Rücktritt und der Einschaltung eines Anwaltsbüros. Ist der Küchenlieferant in Verzug, haben Sie einen Anspruch auf den sogenannten Verzugsschaden. Davon abgedeckt werden Mehrkosten wegen verspäteter Lieferungen. Dazu kann auch unter bestimmten Voraussetzungen ein Nutzungsausfall für die nicht gelieferte Küche verlangt werden.
Bei Lieferung verlangt der Verkäufer häufig die volle Zahlung des Kaufpreises, auch wenn die Küche deutlich verspätet geliefert wird. Auch wenn die Lieferung einwandfrei erscheint, sollten Sie vorsorglich auf einem Abschlag wegen der Verspätung bestehen. Sie sollten gleichzeitig Ihre Bereitschaft betonen, berechtigte Ansprüche voll zu erfüllen, sich aber vorbehalten, zunächst eine anwaltliche Beratung wegen der Verspätung einzuholen.
Dafür können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.
Beratung durch einen Anwalt
Die Probleme im Bereich des Küchenkaufs sind vielfältig. Wir beraten Sie hierzu gern am Telefon oder per E-Mail, zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und geben Ihnen Tipps für das weitere rechtssichere Vorgehen gegenüber dem Lieferanten an die Hand. Auch eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gehört zu unserem Service.
Noch Fragen zu Ihrer verspäteten Küchenlieferung?
Wenn Sie unsicher sind, welche rechtlichen Schritte Sie bei verspäteter Lieferung Ihrer Einbauküche einleiten können oder ob Ihnen ein Verzugsschaden zusteht, helfen wir Ihnen gerne weiter!
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